Testament und Vorsorge
Testament und Vorsorge
Wozu überhaupt ein Testament?
Testament und Vorsorge – Vollmachten und Verfügungen
Niemand denkt gern an den Tod. Je jünger und kraftvoller wir uns fühlen, desto stärker drängen wir einen solchen Gedanken beiseite. Aber das Schicksal ist unberechenbar. Auch wer kein Vermögen hinterlassen wird, sollte an die Regelung seines Erbes denken. Ein Testament ist die einzige Möglichkeit, seinen Besitz so zu verteilen, wie es den eigenen Vorstellungen entspricht. Man erspart seiner Familie und seinen Freunden Unsicherheit, Geld, Gewissenskonflikte und Streit sowie das meist langwierige Verfahren, als Erbberechtigter einen Erbschein zu erhalten.
Unsere Broschüren:
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Was wird mit meinem Erbe? - aktualisiert und in neuem FormatImmer häufiger wurde der Volksbund von seinen Freunden gefragt, ob er Informationen zum Thema Testament zur Verfügung stellen kann. Deshalb haben wir vor mehr als zwanzig Jahren eine Informationsbroschüre herausgegeben, die den Titel "Was wird mit meinem Erbe?!" trägt.
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Gut vorgesorgt?! - Aktuelle und wichtige Informationen für Ihre VorsorgeIn unserer neuen Broschüre finden Sie Informationen zu den Themen: "Vollmachten und Verfügungen", "Vor- und Nachteile des Ehegattenerbrechts" und die Frage "Was tun im Erb-/Todesfall?".
Unser Partner bietet eine Liste mit rund 2.000 Erbrecht-Experten
Und was wird aus Ihrem digitalen Nachlass?
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Auch der digitale Nachlass sollte geregelt werden. Nicht alle Anbieter gewähren Zugriff auf digitale Inhalte. Nur wenn Sie Ihren digitalen Nachlass regeln, können Angehörige zügig Online-Verträge kündigen und persönliche Daten im Netz löschen. Dazu wollen wir Ihnen eine Hilfestellung geben und können Ihnen mit Genehmigung der Verbraucherzentrale NRW e. V. eine Vorlage für eine „Vollmacht für den digitalen Nachlass“ zur Verfügung stellen. Die Textbausteine können Sie verwenden, um darüber zu bestimmen, was mit Ihren Accounts und Daten passieren soll, wenn Sie einmal nicht mehr sind. Sie können die Vollmacht inhaltlich anpassen. Die Vollmacht über den digitalen Nachlass betrifft die Daten und Profile im Netz. Sie ersetzt keine umfassende Auseinandersetzung mit den finanziellen Fragen rund ums Vererben. Die Vollmacht für den digitalen Nachlass muss handschriftlich verfasst werden. Weitere Informationen finden Sie im "Vorsorge-Handbuch" der Verbraucherzentrale, das auch im Buchhandel erhältlich ist.
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Zur Seite der Verbraucherzentrale